Recht & Behörden
Ehename ändern
(Change of Name After Marriage)
Nach der Hochzeit haben beide Partner verschiedene Optionen für ihren gemeinsamen Ehenamen – von Doppelnamen bis zum Behalten des Geburtsnamens.
Der Ehename – welche Optionen gibt es?
Nach der Hochzeit steht vor allem Frauen die Aufgabe der Namensänderung bevor. Aber auch Männer können ihren Namen ändern. In Deutschland gibt es keine Pflicht, einen gemeinsamen Familiennamen anzunehmen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Die Optionen im Überblick
- Gemeinsamer Ehename: Einer der beiden Geburtsnamen wird zum Ehenamen – der häufigste Fall. Der Partner, der seinen Namen abgibt, kann den Geburtsnamen als Bestandteil eines Doppelnamens hinzufügen.
- Doppelname: Nur ein Partner kann einen Doppelnamen führen (z.B. Müller-Schmidt) – beide können jedoch nicht den gleichen Doppelnamen als Ehenamen führen.
- Kein gemeinsamer Ehename: Beide behalten ihren Geburtsnamen. Für Kinder muss dann ein gemeinsamer Kindesname festgelegt werden.
Wo muss der Name geändert werden?
- Personalausweis und Reisepass (Einwohnermeldeamt)
- Führerschein
- Banken und Kreditkarten
- Versicherungen (Kranken-, Lebens-, Kfz-Versicherung)
- Arbeitgeber (für Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung)
- Finanzamt
- Rentenversicherung
- E-Mail-Adressen, Social Media, Abonnements
Zeitplan
Nach der Hochzeit hat man theoretisch unbegrenzt Zeit für die Namensänderung. Praktisch empfiehlt sich, innerhalb von 4–6 Wochen die wichtigsten Dokumente zu erneuern – besonders wichtig bei geplanten Reisen.
Praktische Tipps
- 1.Erstelle eine Checkliste aller Stellen, bei denen der Name geändert werden muss – das spart Nerven.
- 2.Das Standesamt stellt nach der Hochzeit mehrere beglaubigte Kopien der Heiratsurkunde aus – besorge mindestens 5–10 Exemplare.
- 3.Bei geplanter Hochzeitsreise: Pass und Personalausweis müssen den gleichen Namen tragen.
- 4.Manche Arbeitgeber unterstützen bei der Namensänderung aktiv – frage in der Personalabteilung nach.