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Recht & Behörden

Ehevertrag

(Prenuptial Agreement)

Der Ehevertrag ist eine notarielle Vereinbarung, mit der Paare von den gesetzlichen Regelungen zur Vermögensteilung abweichen können.

Der Ehevertrag – Vernunft in der Liebe

Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von gegenseitigem Respekt und Vernunft. Er regelt, wie Vermögen, Schulden und Einkünfte während der Ehe und im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch die Zugewinngemeinschaft.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

  • Einer der Partner besitzt ein Unternehmen oder ist selbstständig
  • Erhebliche Vermögensunterschiede zwischen den Partnern
  • Erbschaften oder Schenkungen sollen im Trennungsfall geschützt werden
  • Einer der Partner hat Schulden
  • Internationale Paare mit Vermögen in mehreren Ländern

Güterstand in Deutschland

In Deutschland gibt es drei mögliche Güterstände:

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard): Jeder behält sein eigenes Vermögen, im Scheidungsfall wird der Zugewinn (das während der Ehe erwirtschaftete Plus) geteilt.
  • Gütertrennung: Kein gemeinsames Vermögen, kein Zugewinnausgleich – jeder behält alles, was er eingebracht und erworben hat.
  • Gütergemeinschaft: Alles wird gemeinsam – auch Schulden. In Deutschland sehr selten.

Formvorschriften

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Beide Partner müssen persönlich beim Notar erscheinen, den Vertrag vorlesen lassen und unterzeichnen. Kosten: je nach Vermögenswerten 500–5.000 € für die Beurkundung.

Praktische Tipps

  • 1.Sprecht das Thema Ehevertrag offen und frühzeitig an – je länger man wartet, desto unangenehmer wird es.
  • 2.Lasse den Vertrag von einem unabhängigen Anwalt prüfen, bevor du unterschreibst.
  • 3.Ein Ehevertrag kann auch nach der Hochzeit noch geändert werden – mit erneuter notarieller Beurkundung.
  • 4.Definiert klar, was als gemeinsames und was als individuelles Vermögen gilt.